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Immobilienbeteiligung in USA

Amerikanische Immobilienanlagen haben sich als unverzichtbarer Teil eines unter dem Gesichtspunkt der Diversifikation aufgebauten Portfolios sowohl bei privaten als auch bei institutionellen Anlegern etabliert. Sorgfältig ausgewählt und gut verwaltet, sind sie geeignet, auch in schwierigen Zeiten ein hohes Maß an Substanzerhaltung zu gewährleisten und bieten langfristig gegenüber Aktien und Anleihen vergleichbar attraktive Renditen.

Besonders begehrt sind zur Zeit amerikanische Immobilienfonds und dies insbesondere aus den folgenden drei Gründen:

  1. US-Immobilienfonds überzeugen durch im Vergleich zu deutschen Objekten hohe Ausschüttungen. Experten gehen davon aus, dass dies so bleibt. Der Bedarf an Büroflächen und die Mieten steigen, die Leerstandsquoten sinken.
  2. Amerikanische Immobilienfonds bieten die Chance, vom Wirtschaftswachstum in den USA zu profitieren.
  3. Deutsche Steuerzahler profitieren vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland. Danach sind laufende Mieterträge in den USA zu versteuern. Wer in den USA bisher keine Einkünfte erzielt, kann die steuerfreien Grundfreibeträge ausschöpfen. Darüber hinaus gehende Erträge sind mit günstigen Eingangssteuersätzen zu versteuern. In Deutschland sind die Einkünfte nicht zu versteuern. Es wird allerdings ein Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

Bundesstaatliche Einkommensteuer wird von den meisten US-Bundesstaaten (außer z.B. New Hampshire) zusätzlich erhoben. Da diese aber von der Bundessteuer abgezogen werden kann, ist sie weitgehend neutral.

Der Steuerfreibetrag beträgt 3.400,- US $ (2007)

Ausschüttungen von Beteiligungen bis zu 50.000,- US $ sind in der USA in der Regel steuerfrei zu vereinnahmen. Veräußerungsgewinne auf privat gehaltenes Immobilienvermögen fallen in den USA auch nach längerer Investitionszeit an. Wird jedoch nach Ablauf der deutschen Spekulationsfrist verkauft (derzeit bei Immobilien 10 Jahre), ist der Progressionsvorbehalt nicht anwendbar, d.h. diese Gewinne werden in Deutschland nicht berücksichtigt.
Gewerbe- und Vermögenssteuer wird in den USA nicht erhoben.
Die Abschreibungsdauer auf Wohnimmobilien beträgt linear 27,5 Jahre, auf Gewerbeimmobilien 39 Jahre.
Die Erbschaftssteuer auf US-Immobilien beträgt 18% bis 55 %, allerdings gilt ein Ehegattenfreibetrag von 50% (maximal US$ 625.000). Dabei wird nicht der Erbe besteuert, sondern der Nachlass als solcher. Hier ist es für die Besteuerung entscheidend, welchen Status der Ausländer hat (zum Beispiel Green Card).