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Solarenergiemarkt

Die Möglichkeit, Strom direkt aus dem allgegenwärtigen, energiereichen Sonnenlicht zu gewinnen, ist faszinierend. Doch obwohl bisherige Entwicklungen gezeigt haben, dass der Preis von Solarstromanlagen weiter gesenkt werden könnte, wenn mehr Geld in Forschung und Anwendung investiert werden würde, ergriff die Politik bis vor kurzem kaum Maßnahmen, um dieser Technologie zum Durchbruch zu verhelfen.

SolarenergieNichtsdestotrotz stehen ausgereifte Anlagen zur Verfügung, für die es eine Vielzahl von interessanten Anwendungsmöglichkeiten gibt. Solarstromanlagen werden entweder im Inselbetrieb oder parallel zum Stromnetz betrieben. Im letzteren Fall übernimmt das öffentliche Stromnetz die Funktion des Stromspeichers, auf Akkumulatoren kann dann verzichtet werden.

Photovoltaik wandelt durch Solarzellen Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um. Um ausreichend Strom erzeugen zu können, werden Solarzellen zu Solarmodulen miteinander verkettet. Photovoltaikanlagen dienen ausschließlich zur Stromerzeugung.

Solar erzeugter Strom ist immer Gleichstrom. Wechselrichter wandeln daher den solaren Gleichstrom in Wechselstrom um, damit beispielsweise herkömmliche Haushaltsgeräte bedient werden können.

Intelligente Systemlösungen stehen für ein breites Anwendungsspektrum bereit. Die Solartechnik ist dabei, ihren festen Platz in der globalen Energieversorgung einzunehmen. Sie ist die Schlüsseltechnologie für eine weltweit gesicherte und saubere Energieversorgung der Zukunft.

SolarZum 1. Januar 2004 traten die verbesserten Bedingungen für die Vergütung von Sonnenstrom in Kraft. Mit dem sogenannten "Photovoltaik-Vorschaltgesetz" wurde ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgezogen.

Das Vorschaltgesetz sieht folgende Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom vor:
Basisvergütung: 45,7 ct/kWh
Auf und an Gebäuden sowie Lärmschutzwänden:
bis 30 kWp: 57,4 ct/kWh
größer 30 kWp bis 100 kWp: 54,6 ct/kWh
größer 100 kWp: 54 ct/kWh

Die Vergütung erhöht sich zusätzlich um 5 ct/kWh, wenn die Anlage in der Fassade eingebaut wird ("nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäude bildet").

Anlagen, die im Jahr 2005 installiert werden, erhalten eine um 5% geringere Vergütung.

Freiflächenanlagen sind in der Größe nicht limitiert. Sie müssen jedoch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen oder auf einem Gelände installiert werden, für das ein Verfahren nach §38 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt wurde.
Eine Vergütungsverpflichtung besteht nur dann, wenn sie auf Flächen aufgestellt werden,
- die bereits vorher versiegelt waren
- die vorher wirtschaftlich oder militärisch genutzt wurden (Konversionsflächen)
  oder
- die Grünflächen sind, die vorher als Ackerland genutzt wurden

Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach dem Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms für Privathaushalte und des KfW-Umweltprogramms für gewerbliche Unternehmen weiterhin attraktive Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an.

Der weitere Ausbau der Photovoltaik wird außerdem durch die Förderung der Erforschung von neuen Technologien für die Photovoltaik unterstützt. Allein im Jahr 2003 hat das Bundesumweltministerium hierfür 27 Millionen Euro eingesetzt. Diese Förderung soll in den kommenden Jahren nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums auf hohem Niveau weitergeführt werden. Ziel ist, Deutschland als Produktionsstandort für die Hightech-Produkte der Photovoltaik zu festigen und weiter auszubauen.