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Immobilienbeteiligung in Holland

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilieninvestition spielt die Lage eine entscheidende Rolle. Sie bestimmt über den Vermietungserfolg und den Wertzuwachs. Mit einer Immobilieninvestition in den Niederlanden beteiligt man sich indirekt an einer der Spitzennationen der europäischen Wirtschaft mit bemerkenswert guten Wirtschaftsaussichten:

  • starkes Wirtschaftswachstum
  • geringe Arbeitslosenquote
  • ausgesprochen freundliches Investitionsklima
  • günstige strategische Lage in Europa

Das gesunde gesamtwirtschaftliche Klima in Holland spiegelt sich auch im Büroimmobilienmarkt wider, der nach wie vor für deutsche Investoren zu den lukrativsten in Europa gehört. Vorteilhafte Begleitfaktoren sind zudem niedrige Steuersätze, kein Währungsrisiko, restriktive spekulationsgeschützte Baupolitik der niederländischen Regierung und die geografische Nähe zu Deutschland, so dass die Niederlande einen langfristig attraktiven Investitionsstandort bieten und sich echter Wertzuwachs realisieren lässt.


Steuersituation Niederlande

Vermietungserträge aus der Fondsbeteiligung sind in Deutschland bis auf den Progressionsvorbehalt steuerfrei. In den Niederlanden erfolgt eine Pauschalbesteuerung, deren Ausgangspunkt das durchschnittlich in der Anlage gebundene Vermögen der einzelnen Gesellschafter ist. Dies errechnet sich aus dem anteiligen Verkehrswert der Aktiva (Immobilien) abzüglich der anteiligen Verbindlichkeiten. Die steuerliche Bemessungsgrundlage ergibt sich dann aus der Multiplikation mit dem fiktiven Renditeansatz von 4%. Das so ermittelte Ergebnis wird mit einem Steuersatz von 30% belegt.

Für beschränkt Steuerpflichtige greift in den Niederlanden eine Nichtveranlagungsgrenze, die diese von der Besteuerung freistellt, soweit ihre Einkommensteuerschuld EUR 40 p. a. (Stand: Januar 2005) nicht übersteigt. Eine gänzliche Steuerfreistellung für Erträge aus einer Beteiligung an einem Holland Fonds ist somit faktisch kaum mehr möglich, da die Erträge regelmäßig über dieser Grenze liegen. Auf Grund des für die Anleger günstigen Berechnungsansatzes reduziert sich der prognostizierte Ertragswert durch die Steuer - je nach Berechnungsansatz zur Bestimmung des Verkehrswertes - um durchschnittlich lediglich rund 0,9 Prozentpunkte p. a. gegenüber dem Vor-Steuer-Ergebnis.

Vermögensteuer
Nach dem DBA steht den Niederlanden als dem Staat, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist, auch das Besteuerungsrecht für dieses Vermögen zu, sodass jeder Kommanditist in Bezug auf die Vermögensteuer wie ein beschränkt niederländischer Steuerpflichtiger behandelt wird. Die Vermögensteuer ist jedoch ab 1. Januar 2001 in den Niederlanden im Zuge der Steuerreform abgeschafft worden. Die Beteiligung ist daher für den Anleger sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland vermögensteuerfrei.
Erbschaft- und Schenkungsteuer

Hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben sowohl Deutschland als auch die Niederlande das Besteuerungsrecht. Die Doppelbesteuerung wird hier jedoch dadurch vermieden, dass die im Ausland gezahlte Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den in Deutschland zu entrichtenden Betrag angerechnet wird (§ 21 ErbStG), soweit sie auf das niederländische Vermögen entfällt.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 ist das niederländische Erbschaftsteuergesetz in einigen Punkten geändert worden. So umfasst das niederländische Inlandsvermögen, das Erbschaftsteuer auslöst, nunmehr auch das wirtschaftliche (und nicht allein das juristische) Eigentum an niederländischen Immobilien. Folglich unterliegt die Schenkung bzw. Vererbung des Eigentums an den Anteilen einer niederländischen Immobiliengesellschaft der niederländischen Erbschaftsteuer. Ungeklärt ist allerdings noch, ob der Erwerb eines einzelnen Anteils oder nur von mindestens einem Drittel der Gesellschaftsanteile Erbschaftsteuer auslöst.

Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der niederländischen Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert der niederländischen Immobilien abzüglich der Hypothekenschulden, die durch Finanzierung, Erwerb oder Instandhaltung entstehen. Der Anleger eines Immobilienfonds ist dementsprechend nur mit seinem Anteil daran beteiligt. Der Steuertarif ist progressiv ausgerichtet und richtet sich nach dem steuerlichen Wert des Erwerbs und nach dem Verwandtschaftsgrad (drei Gruppen). Die Steuersätze laufen ab 2002 von bspw. 5% bis 27% für Ehegatten und Kinder.

Die deutsche Erbschaft-/Schenkungsteuer würde auf der gleichen Basis ermittelt werden. Die in den Niederlanden entrichtete Erbschaft-/Schenkungsteuer kann auf die in Deutschland anfallende Steuer angerechnet werden. Ein Erstattungsbetrag kann bei dieser Anrechnung nicht entstehen. Für Fälle, in denen die niederländische Steuer höher als die deutsche ausfällt, entsteht somit eine Gesamtsteuerbelastung, die über der deutschen Erbschaft-/Schenkungsteuerbelastung liegt. Im umgekehrten Fall bleibt es wirtschaftlich bei der in Deutschland anfallenden Steuer.