Startseite Unternehmen Kontakt Disclaimer Impressum
Immobilien-Fachbegriffe


Begriff Definition
Erstvermietungsgarantie Die Garantie, das die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Fertigstellung voll vermietet ist. Details über die Dauer der Mietverhältnisse und die Höhe des Mietzinses ergeben sich aus der Garantievereinbarung.
Erwerbsnebenkosten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie anfallen, z.B. Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer etc.
Generalmietvertrag Ein Mietvertrag, den eine Person oder Gesellschaft mit dem Eigentümer über die Gesamtheit der zu vermietenden Flächen eines (oder mehrerer) Objekte(s), für einen feststehenden Mietzins und eine vereinbarte Zeitdauer, abschließt.
Hamburger Modell Wenn bei einer Fondsgesellschaft, die ein Mehrfamilienhaus erwirbt, die Höhe der einzelnen Beteiligung dem Preis einer abgeschlossenen Wohnung entspricht, dann spricht man vom Hamburger Modell.
Hypothek Die Hypothek ist eine Belastung eines Grundstücks. Sie ist als Pfandrecht an einem Grundstück vor allem ein Mittel der Kreditsicherung und vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig.
Indexklausel Vereinbarung über die Anpassung z.B. von Mieten in Abhängigkeit eines Indexes (z. B. Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Hauhalte in Deutschland).
Kaufpreisfaktor Ein Index, der grundsätzlich als Kaufpreisvergleich von Gewerbeimmobilien herangezogen wird. Der Index errechnet sich aus dem Verhältnis des Immobilienkaufpreises zur ersten vollen Jahresnettomieteinnahme.
Leerstandsrate Angabe der nichtvermieteten Wohnungs- oder Gewerbeflächen an einem bestimmten Standort. Die Rate wird mengenmäßig in Quadratmetern angegeben. Als Vergleichsziffer erfolgt die Angabe in Prozent der Gesamtheit von Wohnungs- oder Gewerbeflächen an dem jeweiligen Standort.
Mietgarantie Eine Verpflichtung, die die Zahlung eines Mietzinses für eine bestimmte Zeit in festgelegter Höhe garantiert.
Sachwert Ist der Wert, der bei der Berechnung bebauter Grundstücke ermittelt wird.
Servitut Grunddienstbarkeit, d.h., ein Dritter hat ein Recht z.B. Wegerecht oder Nutzungsrecht an einem ihm nicht gehörenden Grundstück.
Triple-net-Vertrag Eine besondere Vereinbarung im Rahmen von Pachtverträgen. Der Pächter einer Immobilie verpflichtet sich neben der Pachtzinsleistung auch zur Übernahme aller mit dem Objekt verbundenen Nebenkosten (Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen einschließlich der an "Dach und Fach").
Verkehrswert Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert) entspricht dem Preis, der bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes unter normalen Umständen zu erzielen ist. Der Verkehrswert ist vor allem bei der Bewertung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen maßgebend. Hilfswerte wie Kurswert oder Nennwert dienen zur Konkretisierung des Verkehrswertes.